Aktionär werden
Die JSS AG führt eine Kapitalerhöhung durch – und ihr könnt dabei sein!
Mit dem Erlös realisieren wir das neue Clubhouse mit angeschlossener Schützenstube.
Wer unsere Anlage und deren Weiterentwicklung unterstützen möchte, hat jetzt die Gelegenheit, Aktien zu zeichnen. Damit werdet ihr Teil einer einzigartigen Erfolgsgeschichte im Muotathal.
Parallel treiben wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Olympische Trap- & Skeet-Anlage mit integriertem Jagdparcours voran.
Mittelfristig wollen wir die finanziellen Mittel für den Bau einer Indoor-25m-Anlage mit Kurzdistanz-Box, sowie eines kleinen Werkhofs für Maschinen und Material zusammenbringen.
Auch hier bieten sich Möglichkeiten, die Entwicklung im Selgis aktiv mitzugestalten!
Bestehende Aktionäre haben von Gesetzes wegen ein Vorkaufsrecht in Höhe ihrer aktuellen Beteiligung. Für alle weiteren Interessenten führen wir eine Liste – meldet euch bei uns, und wir informieren euch, sobald Aktien verfügbar sind.
So funktioniert's
Aktionär werden
1. Formular ausfüllen
Füll das Formular vollständig aus und gib die gewünschte Anzahl Aktien sowie eine gültige E-Mail-Adresse an.
2. Zeichnungsschein per E-Mail
Du erhältst in Kürze einen Zeichnungsschein als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse.
3. Unterzeichnen und zurücksenden
Druck den Zeichnungsschein aus, unterschreib ihn und schick ihn zusammen mit einer Kopie deines gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte) per Post an die Jagd- & Sportschützen Selgis AG, Selgis, 6436 Ried-Muotathal.
4. Zahlung per QR-Rechnung
Bezahl die Zeichnungssumme mit der beigelegten QR-Rechnung auf das Konto der Jagd- & Sportschützen Selgis AG.
5. Eintrag ins Aktenbuch
Nach Abschluss der Kapitalerhöhung werden die neuen Aktien im Aktienbuch der JSSAG auf deinen Namen eingetragen.
Hinweis für bisherige Aktionärinnen und Aktionäre
Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden 11'000 neue Aktien ausgegeben. Als bisherige Aktionärin oder bisheriger Aktionär hast du ein anteiliges Bezugsrecht: Pro 2 Aktien, die du bereits besitzt, kannst du 1 neue Aktie bevorzugt zeichnen.
Jagd- & Sportschützen Selgis AG
Zeichnungsbedingungen Kapitalerhöhung
Zeichnung
Ich zeichne die angegebene Anzahl Namenaktien der Jagd- & Sportschützen Selgis AG (JSSAG) zum festgelegten Ausgabebetrag im Rahmen der Kapitalerhöhung und beantrage nach vollständiger Liberierung die Eintragung als Aktionärin/Aktionär im Aktienbuch.
Massgebend ist der unterzeichnete Zeichnungsschein. Die Angaben im Online-Formular dienen der Vorbereitung des Zeichnungsscheins und sind noch keine verbindliche Zeichnung.
Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum [Datum] im Handelsregister eingetragen ist.
Zuteilung
Bisherige Aktionärinnen und Aktionäre haben ein anteiliges Bezugsrecht (1 neue Aktie pro 2 bestehende Aktien). Nicht ausgeübte Bezugsrechte und übrige Aktien teilt der Verwaltungsrat zu. Die JSSAG kann eine Zeichnung ganz oder teilweise ablehnen, insbesondere wenn Angaben oder Nachweise fehlen, die Zahlung nicht zugeordnet werden kann, gesetzliche oder statutarische Gründe entgegenstehen oder keine Aktien mehr verfügbar sind. Bereits geleistete Zahlungen für nicht zugeteilte Aktien werden ohne Zins zurückerstattet.
Zahlung
Der Ausgabebetrag ist mit der zugestellten QR-Rechnung auf das Kapitalerhöhungskonto der JSSAG zu bezahlen. Die Eintragung im Aktienbuch erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, Prüfung der erforderlichen Angaben und Abschluss der Kapitalerhöhung.
Aktienbuch und Mitteilungen
Im Verhältnis zur JSSAG gilt als Aktionärin/Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Mitteilungen der JSSAG erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen. Die JSSAG kann vor und unmittelbar nach einer Generalversammlung Eintragungen vorübergehend aussetzen, soweit die Statuten dies vorsehen. Es handelt sich um Namenaktien mit Stimmrecht für den eingetragenen Namen.
Erklärung
- Ich bestätige, dass meine Angaben vollständig und richtig sind.
- Ich handle im eigenen Namen. Eine allfällige wirtschaftlich berechtigte Person gebe ich der JSSAG separat bekannt.
- Ich nehme die Statuten der JSSAG zur Kenntnis.
- Ich informiere die JSSAG über Änderungen meiner Adresse, E-Mail-Adresse oder wirtschaftlichen Berechtigung.
- Ich zeichne die Aktien nicht für eine sanktionierte oder sonst unzulässige Person oder Organisation.
Identifikation / Unterlagen
Dem unterzeichneten Zeichnungsschein ist eine Kopie eines gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte) beizulegen. Die JSSAG kann zusätzliche Nachweise verlangen, insbesondere Adress- oder Vertretungsnachweise sowie Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person.
Bestätigung statt Aktienzertifikat
Die JSSAG kann eine Registerbestätigung oder eine dekorative Aktionärsbestätigung ausstellen. Diese ist kein Wertpapier, begründet keine selbstständigen Aktionärsrechte und ersetzt den Eintrag im Aktienbuch nicht. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden keine physischen Aktienzertifikate ausgestellt.
Abschluss
Ablauf: Online-Formular ausfüllen → Zeichnungsschein per E-Mail erhalten → unterzeichnet mit Ausweiskopie per Post zurücksenden → Zahlung per QR-Rechnung → Eintrag im Aktienbuch nach Abschluss der Kapitalerhöhung.
