Standregeln
selgis

Geltungsbereich

Standregeln

Die Nutzung der gesamten Anlage erfolgt ausschliesslich auf Grundlage des vorliegenden Reglements sowie unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dieses Reglement ist für sämtliche Nutzerinnen und Nutzer verbindlich und bildet die Grundlage für einen sicheren und geordneten Betrieb. Darüber hinaus behält sich der Jagd- und Sportschützenverein Selgis das Recht vor, ergänzende Regelungen und Bedingungen jederzeit einzuführen. (Stand: Juni 2025)

das Wichtigste in Kürze

Anpassungen gültig ab 01. Juni 2025

Aufgrund neuer behördlicher Vorgaben und Anforderungen unserer Versicherung treten ab dem 01. Juni 2025 folgende angepasste Standregeln in Kraft. Sie dienen der Sicherheit, Fairness und dem nachhaltigen Betrieb unserer Anlagen.

Begleitpersonen und Gruppenbesuche

  • Pro Besuch bzw. Termin ist maximal eine Begleitperson pro Mitglied als Gast erlaubt.
  • Sobald mehr als eine Begleitperson anwesend ist, handelt es sich um eine Gruppe. Diese muss mindestens 1 Woche im Voraus beim Sekretariat angemeldet werden. Je nach Art und Umfang des Besuchs wird entscheiden, ob zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs eine Aufsichtsperson/Schützenmeister vom Verein gestellt werden muss.

Fazit: Diese Regelung hilft uns, sowohl den Sicherheitsanforderungen und den versicherungs-rechtlichen Auflagen gerecht zu werden. Bitte sprich uns bei Fragen gerne an.
 

Verwendung von umweltfreundlicher Munition

  • Auf der Trap- und Parcours-Anlage darf ausschliesslich mit Stahl-Schrot (max. 28 g, 2,5 mm) geschossen werden. Ab dem 01.01.2026 nur noch mit SELGIS-Vereinsmunition.
  • Pro Wurfscheibe dürfen maximal zwei Schüsse abgegeben werden.
  • Bei Verwendung von halbautomatischen Flinten oder Flinten mit Magazin dürfen nur zwei Patronen geladen werden.

Fazit: Der Schutz unserer Böden und die Einhaltung von Umweltauflagen stehen im Vordergrund. Zudem haben wir festgestellt, dass auf den Anlagen «Schützenfeste» veranstaltet werden. Dadurch entsteht ein überdurchschnittlicher Wurfscheibenverbrauch und Maschinenverschleiss, was zu einer Verteuerung der Preise führen könnte. Bitte achte daher bei deiner Ausrüstung und Munitionswahl auf diese Vorgaben. Bei Unsicherheiten helfen wir dir gerne weiter.

Reservierung von Schiessbahnen

  • Pro Zeit-Fenster kann eine Bahn pro Mitglied reserviert werden
  • Wenn mehrere Bahnen benötigt werden (z.B. für Jagd-Gruppen oder gemeinsames Schiessen mehrerer Mitglieder), bitten wir um eine schriftliche Anfrage per E-Mail an das Sekretariat mindestens 3 Tage im Voraus. Damit wir die Reservation vornehmen können.

Fazit: Diese Regel soll eine faire und gleichmässige Nutzung unserer Anlagen ermöglichen. Für regelmässige Gruppen oder Trainingsgruppen können individuelle Lösungen vereinbart werden.

Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Eigenverantwortung und Selbständigkeit unserer Mitglieder zu bewahren – und zugleich die betrieblichen, rechtlichen und ökologischen Voraussetzungen so zu gestalten, dass wir den Stand auch in Zukunft selbstverwaltet, günstig und mit grösstmöglicher Freiheit betreiben können.

Wir danken dir für dein Verständnis und die Unterstützung dieser Massahmen im Sinne aller Mitglieder. Bei Fragen oder besonderen Anliegen wende dich bitte an den Vorstand.

 

die ausführliche Fassung

Allgemein

Nutzung und Zutritt zur Schiessanlage

Die Nutzung ist grundsätzlich Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet, sofern kein Waffenverbot oder andere gesetzliche Einschränkungen bestehen. Personen unter 18 Jahren, dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person nutzen.

Nicht zugelassene Personen

Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Schiessanlagen Personen untersagt, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen sinnesbeeinträchtigenden Substanzen stehen. Gemäss Art. 7 (WG) sowie Art. 12 der Waffenverordnung ist Personen mit Staatsangehörigkeit folgender Länder das Schiessen mit Waffen in der Schweiz untersagt: (Link: Bundesamt für Polizei).

Begleitpersonen und Gruppenbesuche

  • Pro Besuch darf jedes Mitglied eine Begleitperson als Gast mitbringen
  • Bei mehr als einer Begleitperson gilt der Besuch als Gruppenanlass und muss im Voraus angemeldet werden (72h vorher). Um die Sicherheit zu gewährleisten stellt der Verein eine ausgebildete Aufsichtsperson zur Verfügung

Standaufsicht

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstössen ist das Aufsichtspersonal berechtigt die Mitgliedskarte einzuziehen. Je nach Schwere kann durch den Vorstand eine Busse sowie ein Standverbot ausgesprochen werden.

Sicherheit und Handhabung der Waffen

  • Waffen dürfen ausschliesslich ungeladen und – je nach Waffentyp – gesichert, gebrochen, mit sichtbar offenem Verschluss, abgenommenem Magazin abgelegt werden
  • Das Entsichern der Waffen ist erst unmittelbar vor der Schussabgabe und nur mit Mündung in Zielrichtung erlaubt
  • Während des Schiessens sind geladene Waffen grundsätzlich in der Hand zu halten
  • Alle Personen auf der Schiessanlage müssen einen Gehörschutz und Augenschutz tragen

Haftung

Selgis Shooting lehnt jegliche Haftung für Schäden an Personen, Anlagen, Waffen sowie sonstigen Gegenständen ausdrücklich ab. Jede teilnehmende Person trägt die volle Verantwortung für ihre abgegebenen Schüsse und deren Konsequenzen selbst. Gäste und Begleitpersonen betreten die Anlage auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Vereins ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Verantwortung für das Verhalten und die Sicherheit von Gästen obliegt vollständig dem jeweiligen Mitglied, das sie begleitet.

Versicherung

Jede teilnehmende Person muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die im Schadensfall eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Franken gewährleistet.

Videoüberwachung

Die Benutzer erklären sich damit einverstanden, dass die gesamte Anlage videoüberwacht ist. Die Aufzeichnungen werden gespeichert und bei Bedarf an die Behörden weitergegeben.

besonderes für den

Jagdschiessstand/Aussenanlage

Jagdschiessstand gelten zusätzlich zu den allgemeinen Standregeln noch folgende:

Sicherheit

  1. Trageriemen bei Langwaffen sind vor dem Betreten der Anlage zu entfernen
  2. Kurzwaffen sind in einem Behältnis bis zur Ladebank zu bringen
  3. Holster sind auf der gesamten Anlage nicht erlaubt
  4. Das Einsammeln von Hülsen und/oder Patronen vor der Feuerlinie/Ladebank ist aus Sicherheitsgründen untersagt

Verwendbare Munition / Kaliber

  • alle gängigen Jagd- und Sportkaliber bis 460 / SW500
  • Die Kipphasen dürfen nur mit Bleischrot max. 3.5mm 36g beschossen werden
  • Die Keiler müssen mit jagdlicher Kugelmunition beschossen werden (nur Langwaffen / keine Kurzwaffen)
  • Flintenlaufgeschosse und Sonderkaliber ausschliesslich nur auf den Zugscheiben 35m/50m
     

besonderes für den

Schiesstunnel

Im Schiesstunnel gelten zusätzlich zu den allgemeinen Standregeln noch folgende:

Sicherheit und Handhabung der Waffen

  1. Die Trageriemen bei Langwaffen sind vor dem schiessen zu entfernen
  2. Holster sind auf der gesamten Anlage nicht erlaubt
  3. Das Einsammeln von Hülsen und/oder das hineinklettern in den Tunnel ist untersagt

Verwendbare Munition / Kaliber

  • alle gängigen Jagd- und Sportkaliber bis 460 / SW500
  • Streng Verboten sind Schot-Munition und Flintenlaufgeschosse

besonderes für den

Jagdparcour und Mini-Trap

Auf den beiden Wurfscheiben-Anlagen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Standregeln noch folgende:

Sicherheit und Handhabung der Waffen

  1. Das Schiessen ist ausschliesslich mit Schrot-Flinten erlaubt

  2. Pro Wurfscheibe dürfen max. zwei Schüsse geladen und abgegeben werden 

  3. Trageriemen sind vor dem Betreten der Anlage zu entfernen

  4. Der Stand darf nur mit entladenen/gebrochenen Flinten betreten und verlassen werden

Verwendbare Munition / Kaliber

  • Es ist ausschliesslich SELGIS-Stahl-Schrot bis max. 2.5mm, 28g erlaubt

  • Streng Verboten sind Flintenlaufgeschosse und Kugelmunition