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Bei Übungsschiessen sind alle willkommen

Versicherung ist Sache des Schützen, jegliche Haftung wird vom JSSVS abgelehnt. Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich über die Schiessplatzordung informieren und diese einhalten.

Auf den Schiessständen ist Gehörschutztragen obligatorisch.

Schützen müssen mit der sicheren Handhabung ihrer Waffe vertraut sein. Vor und nach dem Schiessen müssen die Waffen entladen sein. Der Verschluss ist offen oder die Waffe gebrochen. Den Anordnungen der Schiessleitung ist nachzukommen.

Wer gegen Sicherheitsbestimmungen verstösst oder den Anordnungen der Schiessleitung nicht Folge leistet, kann vom Platz verwiesen werden und kann mit einer Geldstrafe bis
Fr. 300,- gebüsst werden. Auf der Parcour- und Trapanlage darf nur Stahlschrot verschossen werden. Bei Missachtung Busse
von Fr. 800,-.

Beim Schiessen auf bewegliche Ziele (Wurfscheiben, Hase und Keiler) muss der Riemen entfernt werden.

Die Teilnehmer sind für ihre Waffen und das Zubehör selber verantwortlich (Diebstahl, Beschädigung, etc.) Der JSSVS lehnt jegliche Haftung ab.

Jugendliche nur in Begleitung Erwachsener!


Aufruf zur Einhaltung der COVID-19 Proklamation nach Wiedereröffnung

Regelement für den Schiessbetrieb Umgang mit Medien